Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (kurz ÜWG) ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://www.uewg.de/, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. www.uewg.de ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
- Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend ist.
Die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09. August 2024 erstellt. Die Erklärung wurde auf der Grundlage des Prüfberichts zur Barrierefreiheit vom 09. August 2024 erstellt. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.uewg.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte Barriere unter diesem Link melden: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Durchsetzungsstelle und deren Aufgaben