KWKG-Einspeisung

Wir bearbeiten Ihre Anfrage zum Anschluss von EEG- und KWKG-Anlagen im Auftrag des zuständigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH.
Hier geht´s zur Online-Einspeiseanfrage
Nutzen Sie für die Standortangabe der geplanten Erzeugungsanlage bitte stets die Adressvorschläge des Online-Formulars (Freitext vermeiden!). Andernfalls kann es beim Absenden Ihrer Daten zu einer Fehlermeldung kommen.
Schritt für Schritt Anleitung
1. Schritt: Einspeiseanfrage für Netzverträglichkeitsprüfung
Wichtige Hinweise bei Stromerzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittel- oder Hochspannungsnetz:
Nachdem Sie die Einspeise-Anfrage EEG und KWK (online) ausgefüllt und zugesendet haben, prüfen wir wo die erzeugte Leistung der Stromerzeugungsanlage eingespeist werden kann und teilen Ihnen den zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt mit.
Hierzu bitten wir folgende Unterlagen vollständig vorab per E-Mail bei uns einzureichen:
• Formular E1. VDE-AR-N 4110 (Version 2023-09 oder Version 2024-11)
• Anlagenkonzept mit Anzahl der Anlagen / alternativ das Datenblatt für Erzeugungsanlagen/Speicher E7.-Formular VDE-AR-N 4110
(Version 2023-09) oder E.8-Formular VDE-AR-N 4110 (Version 2024-11) mit Vorplanung
• Grundstücksflächenplan mit Flurstückbezeichnungen (z.B. amtlicher Lageplan)
• Lageplan mit Anlage und Grundstücksgrenze
• ggf. digitaler Lageplan mit Geokoordinaten
• Vollmacht zur Kontaktaufnahme der Grundstückseigentümer mit uns.
Bei Windkraftanlagen: Abschätzungs- oder Prüfbericht des Anlagenbauers über die elektrischen Eigenschaften am Netz.
Bei Bio-, Deponiegas- und Biomasseanlagen sowie BHKWs: technisches Datenblatt bzw. Typenschild.
Bitte senden Sie die Unterlagen mit Angabe der eindeutigen Vorgangsnummer (ID), die bei der Einspeise-Anfrage (online) vergeben wurde, an Einspeiser@uewg.de.
2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung
Das vom zuständigen Netzbetreiber festgestellte Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich per E-Mail mit. Kann die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss einspeisen, dann beraten wir Sie gerne zu den bestehenden Möglichkeiten. Auf Wunsch können wir auch gerne einen Termin vor Ort vereinbaren.
3. Schritt: Umsetzung der Maßnahme (erforderliche Unterlagen)
Während Ihre Anlage aufgebaut wird, empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen vorab gebündelt per E-Mail einzureichen, um Verzögerungen bei der späteren Inbetriebnahme zu vermeiden:
- Ein vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll (digitale Formularstrecke) der Anlage.
- Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise mittels eines technischen Übersichtsschaltplans (Stromlaufplan) der Anlage. Aus dem Plan muss sowohl die Art der Zuschaltung im Netz als auch das Messkonzept ersichtlich sein.
- Das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (Eigenerklärung nicht zulässig).
- Einheitenzertifikate für jeden geplanten Typ der Erzeugungseinheit und der ggf. vorhandenen Speichereinheit/en (Eigenerklärungen nicht zulässig).
- Weitere anschlussrelevante Unterlagen gem. Kap. 4.2 VDE-AR-N 4105 (u.a. Datenblatt des/der installierten BHKWs, ggf. vorhandener Speicher, etc.).
Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass seit dem 31.01.2019 Anlagenbetreiber nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet sind, sich selbst sowie ihre Anlage(n) und ggf. vorhandene Speichereinheiten im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme zu registrieren. Damit die Zuschlagszahlungen nach KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können (ein Antrag auf Zulassung der Anlage muss Ihrerseits zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden), müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.
4. Schritt: Fertigmeldung (Antrag auf Inbetriebsetzung)
Ist die KWKG-Anlage am Bestimmungsort final errichtet und der ggf. erforderliche neue Netzanschluss hergestellt, senden Sie uns bitte den Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage (PDF) vom zugelassenen Elektroinstallateur per E-Mail zu. Bei Anlagen mit einer Leistung > 30 kW erfolgt damit die Ausgabe der erforderlichen Messwandler beim ÜWG.
Voraussetzungen zur technischen Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber
Wir bearbeiten Ihre Anfrage im Auftrag des vergütungspflichtigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH. Bitte achten Sie darauf, dass der ausführende Elektro-Installationsbetrieb im Installateurverzeichnis der Mainzer Netze GmbH eingetragen ist, so dass die Arbeiten nach unseren Richtlinien ausgeführt und bei uns an- und fertiggemeldet werden. Andernfalls muss der ausführende Elektro-Installationsbetrieb das Formular "Antrag auf Eintragung in das Gastinstallateurverzeichnis“ mit einer Kopie des Installateurausweises zeitnah zur weiteren Bearbeitung an frank.klopfleisch@mainzer-netze.de senden.
Die Dokumente finden Sie hier. Das Installateurverzeichnis hier.
5. Schritt: Prüfung der Unterlagen
Wenn Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind (bevorzugt per E-Mail), dann prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Denn nur wenn alle Dokumente vorliegen, können die nächsten Schritte erfolgen. Sobald die Betriebsbereitschaft der KWKG-Anlage durch uns abschließend geprüft wurde, kann ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart werden.
6. Schritt: Inbetriebnahme (Zuschaltung an das öffentliche Netz)
Nach der technischen Inbetriebnahme erfolgt die kaufmännische Abwicklung über die Mainzer Netze GmbH. Details siehe Merkblatt zum Betrieb von Einspeiseanlagen (PDF).
Ihre Fragen zur Einspeisevergütung richten Sie daher bitte direkt an den vergütungspflichtigen Netzbetreiber unter einspeiser@mainzer-netze.de oder 06131 / 12 74 74.
Weitere Informationen
Nach der technischen Inbetriebnahme erfolgt die kaufmännische Abwicklung über die Mainzer Netze GmbH. Details siehe Merkblatt zum Betrieb von Einspeiseanlagen.
Bitte beachten Sie bei der Einspeisung von Strom in das Netz auch folgende Dokumente:
Beim Anschluss von KWKG-Anlagen sind die technischen Richtlinien und Verordnungen für Anschlüsse am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen.
Datenschutzhinweise inkl. Pflichtinformationen gem. Art. 13 DS-GVO