EEG-Einspeisung
Wir bearbeiten Ihre Anfrage zum Anschluss von EEG- und KWKG-Anlagen im Auftrag des zuständigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH.
Hier geht´s zur Online-Einspeiseanfrage
Nutzen Sie für die Standortangabe der geplanten Erzeugungsanlage bitte stets die Adressvorschläge des Online-Formulars (Freitext vermeiden!). Andernfalls kann es beim Absenden Ihrer Daten zu einer Fehlermeldung kommen.
Schritt für Schritt Anleitung
1. Schritt: Einspeiseanfrage für Netzverträglichkeitsprüfung
Nachdem Sie die Einspeise-Anfrage EEG und KWK (online) ausgefüllt und zugesendet haben, prüfen wir in Abstimmung mit dem für den Anschluss zuständigen Netzbetreiber, ob über den vorhandenen Hausanschluss die erzeugte Leistung der EEG-Anlage eingespeist werden kann oder ob ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss.
Bitte senden Sie uns stets einen aussagefähigen Lageplan (z.B. aus dem Bauantrag) zu, aus dem der Standort der Anlage eindeutig hervorgeht.
Wichtig: Nutzen Sie für die Standortangabe der geplanten Erzeugungsanlage bitte stets die Adressvorschläge des Anmeldeportals (Freitext vermeiden!). Andernfalls kann es beim Absenden Ihrer Daten zu einer Fehlermeldung kommen.
Wichtige Hinweise bei Stromerzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittel- oder Hochspannungsnetz: Nachdem Sie die Einspeise-Anfrage EEG und KWK (online) ausgefüllt und zugesendet haben, prüfen wir wo die erzeugte Leistung der Stromerzeugungsanlage eingespeist werden kann und teilen Ihnen den zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt mit.
Hierzu bitten wir folgende Unterlagen vollständig vorab per E-Mail bei uns einzureichen:
• Formular E1. VDE-AR-N 4110 (Version 2023-09)
• Anlagenkonzept mit Anzahl der Anlagen / alternativ E7.-Formular VDE-AR-N 4110 (Version 2023-09) mit Vorplanung
• Grundstücksflächenplan mit Flurstückbezeichnungen (z.B. amtlicher Lageplan)
• Lageplan mit Anlage und Grundstücksgrenze
• ggf. digitaler Lageplan mit Geokoordinaten
• Vollmacht zur Kontaktaufnahme der Grundstückseigentümer mit uns
Bei Windkraftanlagen: Abschätzungs- oder Prüfbericht des Anlagenbauers über die elektrischen Eigenschaften am Netz.
Bei Bio-, Deponiegas- und Biomasseanlagen sowie BHKWs: technisches Datenblatt bzw. Typenschild
Bitte senden Sie die Unterlagen mit Angabe der eindeutigen Vorgangsnummer (ID), die bei der Einspeise-Anfrage (online) vergeben wurde, an Einspeiser@uewg.de.
2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung
Das vom zuständigen Netzbetreiber festgestellte Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich per E-Mail mit. Kann die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss einspeisen, dann beraten wir Sie gerne zu den bestehenden Möglichkeiten. Auf Wunsch können wir auch gerne einen Termin vor Ort vereinbaren.
3. Schritt: Umsetzung der Maßnahme (erforderliche Unterlagen)
Während Ihre Anlage aufgebaut wird, empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen vorab gebündelt per E-Mail einzureichen, um Verzögerungen bei der späteren Inbetriebnahme zu vermeiden:
1. Ein vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll (digitale Formularstrecke) der Anlage.
2. Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise mittels eines technischen Übersichtsschaltplans (Stromlaufplan) der Anlage. Aus dem Plan muss sowohl die Messung als auch die Modul- und Wechselrichterzuordnung je Gebäude ersichtlich sein.
3. Das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (Eigenerklärung nicht zulässig).
4. Einheitenzertifikate für jeden geplanten Typ der Erzeugungseinheit und der ggf. vorhandenen Speichereinheit/en (Eigenerklärungen nicht zulässig).
5. Weitere anschlussrelevante Unterlagen gem. Kap. 4.2 VDE-AR-N 4105 (u.a. Datenblatt der installierten Module und Wechselrichter, ggf. vorhandener Speicher, etc.).
6. Bei Anlagen > 100 kWp und entsprechender Direktvermarktungspflicht eine Erklärung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung der Marktprämie nach § 20 EEG. Bitte nutzen Sie hierzu die von uns bereitgestellte Formularvorlage, welche Sie unter https://www.mainzer-netze.de/strom/netzeinspeisung/dokumente (Rubrik „Direktvermarktung“) downloaden können. Dieses Formular ist sowohl vom Anlagenbetreiber als auch dem beautragten DVU bzw. einer anderen Person nach § 20 Abs. 2 EEG zu unterzeichnen.
Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass seit dem 31.01.2019 Anlagenbetreiber nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet sind, sich selbst sowie ihre Anlage(n) und ggf. vorhandene Speichereinheiten im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme zu registrieren. Damit die Zahlungen nach EEG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.
4. Schritt: Fertigmeldung (Antrag auf Inbetriebsetzung)
Ist die EEG-Anlage am Bestimmungsort final errichtet und der ggf. erforderliche neue Netzanschluss hergestellt, senden Sie uns bitte den Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage (PDF) vom zugelassenen Elektroinstallateur per E-Mail zu. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung > 30 kWp erfolgt damit die Ausgabe der erforderlichen Messwandler beim ÜWG.
Voraussetzungen zur technischen Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber
Wir bearbeiten Ihre Anfrage im Auftrag des vergütungspflichtigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH. Bitte achten Sie darauf, dass der ausführende Elektro-Installationsbetrieb im Installateurverzeichnis der Mainzer Netze GmbH eingetragen ist, so dass die Arbeiten nach unseren Richtlinien ausgeführt und bei uns an- und fertiggemeldet werden. Andernfalls muss der ausführende Elektro-Installationsbetrieb das Formular "Antrag auf Eintragung in das Gastinstallateurverzeichnis“ mit einer Kopie des Installateurausweises zeitnah zur weiteren Bearbeitung an frank.klopfleisch@mainzer-netze.de senden.
Das Installateurverzeichnis ist hier hinterlegt.
5. Schritt: Prüfung der Unterlagen
Wenn Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind (bevorzugt per E-Mail), dann prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Denn nur wenn alle Dokumente vorliegen, können die nächsten Schritte erfolgen. Sobald die Betriebsbereitschaft der EEG-Anlage durch uns abschließend geprüft wurde, kann ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart werden.
6. Schritt: Inbetriebnahme (Zuschaltung an das öffentliche Netz)
Bei der Inbetriebnahme vor Ort (hier: Zuschaltung an das öffentliche Netz) wird das Inbetriebnahmeprotokoll vervollständigt, Zählernummer, Zählerstand, etc. werden eingetragen. Außerdem wird die Anlage funktionellen Prüfungen unterzogen und bei einem positiven Ergebnis dem Netz zugeschaltet.
Bitte beachten Sie: Das eigenständige Zuschalten von Anlagen an das öffentliche Netz ist nicht zulässig. Die Zuschaltung kann nur durch das Überlandwerk Groß-Gerau erfolgen. Diese Zuschaltung muss zeitlich nicht zwingend mit dem Inbetriebnahmedatum nach aktuellem EEG zusammenfallen.
Nach der Zuschaltung legt die Mainzer Netze GmbH den Einspeiser als solchen in der Buchhaltung an, um die Einspeisevergütung regelmäßig überweisen zu können.
Ihre Fragen zur Einspeisevergütung richten Sie daher bitte direkt an den vergütungspflichtigen Netzbetreiber unter einspeiser@mainzer-netze.de oder 06131 / 12 74 74.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie bei der Einspeisung von Strom in das Netz auch folgende Dokumente:
- Technische Bedingungen und Hinweise für Erzeugungsanlagen (NS)
- Technische Bedingungen und Hinweise für Erzeugungsanlagen (MS)
- Hinweisblatt PV-Anlagen bis 100 KW
- Hinweisblatt PV-Anlagen über 100 KW
- Messkonzepte dezentrale Einspeiseanlagen
- Anschlussbedingungen Mikro PV Anlagen
- Aufhebung der 70%-Regelung bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022)
Beim Anschluss von EEG-Anlagen sind die technischen Richtlinien und Verordnungen der Mainzer Netze GmbH für Anschlüsse am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen.
Aufhebung der 70%-Regelung bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022) Betreiber von Photovoltaik-Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 7 kWp sowie Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022 können die bisherige 70%-Wirkleistungsbegrenzung an deren Stromerzeugungsanlage aufheben lassen. Das Formular ist zur Bestätigung ggü. dem Netzbetreiber zu nutzen und diesem vollständig ausgefüllt einzureichen.